Ordnungsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Monika Weißbach 036074/77131
Standesamt
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Stephan Lehmann 036074/77133
Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes
Besonderheiten:
Statusänderungen des Wohnsitzes:
Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
Die Nebenwohnung in dieser Stadt soll alleinige Wohnung werden oder
die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder
die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.
Das Einwohnermeldeamt dieser Kommune berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung" entsprechend §5 Thüringer Meldegesetz.
Wenn die Hauptwohnung in dieser Kommune Nebenwohnsitz werden soll, ist die Erklärung bei dem neuen Hauptwohnsitz abzugeben.
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Notwendige Unterlagen
- Erklärungsvordruck (wird bei Statusänderungen vom Einwohnermeldeamt ausgefüllt)
bei Erklärungen zum alleinigen Wohnsitz in Ihrer Stadt die Abmeldebestätigung des anderen Wohnsitzes
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.)