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Untersuchungsberechtigungsschein

Frau Weißbach

Ordnungsamt - Meldebehörde

Telefon: 036074/77-131
Telefax: 036074/77-201

weissbach@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Veit

Ordnungsamt - Ordnungswidrigkeiten

Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201

veit@eichsfeld-wipperaue.de

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Beschreibung der Dienstleistung

 

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein


Besonderheiten:

Die Arztwahl ist freigestellt.
Den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen.
Es werden grundsätzlich nur zwei Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt:

a) Erstuntersuchung (1. Ausbildungsjahr)

b) erste Nachuntersuchung (2. Ausbildungsjahr)

Die Personen, an die Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt werden, dürfen nicht älter als 18 Jahre sein (über 18- jährige haben die Arztkosten für eine notwendige Untersuchung selbst zu tragen)

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Allgemeine Gebühren-Informationen

gebührenfrei

Formulare

Untersuchungsberechtigungsschein (pdf)

Dienstleistungen der Meldebehörde

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ | Weststraße 2 | 37339 Breitenworbis | Telefon: 036074 77-0 | E-Mail: poststelle@eichsfeld-wipperaue.de

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