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Beschreibung der Dienstleistung
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Ein Kinderreisepass wird für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und muss unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet unter http://www.auswaertiges-amt.de/ abrufen.
Notwendige Unterlagen
* Geburtsurkunde des Kindes
* Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
* aktuelles Lichtbild (35 x 45, Hochformat ohne Rand); das Lichtbild muss das Kind in einer Frontalaufnahme darstellen.
Allgemeine Gebühren-Informationen
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13 EUR.
Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer werden 6 EUR berechnet.