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  • Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld Wipperaue"
    Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld Wipperaue"
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Beglaubigung

Frau Weißbach

Ordnungsamt - Meldebehörde

Telefon: 036074/77-131
Telefax: 036074/77-201

weissbach@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Veit

Ordnungsamt - Ordnungswidrigkeiten

Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201

veit@eichsfeld-wipperaue.de

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Beschreibung der Dienstleistung

 

Abschriften, Ablichtungen und ähnliches beglaubigen.
Beglaubigung von Unterschriften. Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien oder Abschriften nur, wenn das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt worden ist.

Notwendige Unterlagen

Original der zu beglaubigenden Urkunden

Allgemeine Gebühren-Informationen

Gebühren werden entsprechend der Verwaltungskostensatzung erhoben.

Alle beglaubigten Abschriften oder Ablichtungen, die zur Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Wohngeld, Sozialhilfe, Rentenangelegenheiten) benötigt werden, sind kostenfrei.

Dienstleistungen der Meldebehörde

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ | Weststraße 2 | 37339 Breitenworbis | Telefon: 036074 77-0 | E-Mail: poststelle@eichsfeld-wipperaue.de

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