.

  • Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld Wipperaue"
    Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld Wipperaue"
Startseite   ->Virtuelle Verwaltung  ->Ordnungsamt  ->Meldebehörde  -> Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)

Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)

Frau Weißbach

Ordnungsamt - Meldebehörde

Telefon: 036074/77-131
Telefax: 036074/77-201

weissbach@eichsfeld-wipperaue.de

Frau Veit

Ordnungsamt - Ordnungswidrigkeiten

Telefon: 036074/77-134
Telefax: 036074/77-201

veit@eichsfeld-wipperaue.de

_

Beschreibung der Dienstleistung

Im Melderegister sind nur die Wohnungen (nicht Büros oder Geschäftsräume) von natürlichen Personen gespeichert. Nicht eingetragen sind der Sitz oder die Anschrift von Firmen, Geschäften, Gewerbetreibenden, Gaststätten, Vereinen oder Verbänden. Es kann daher hierüber keine Auskunft erteilt werden. Die Meldebehörde erteilt auf Antrag aus dem Melderegister an private Personen oder sonstige nichtöffentliche Stellen die folgenden Melderegisterauskünfte.

1. Einfache Melderegisterauskunft (Regelfall der Auskünfte):

Über einzelne bestimmte Einwohner/innen wird Auskunft erteilt über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften

2. Erweiterte Melderegisterauskunft

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf zusätzlich zu den unter 1. genannten Daten erteilt werden:
Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlichen Vertreter sowie Sterbetag und -ort.

3. Gruppenauskunft

Eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Dadurch sind Gruppenauskünfte nur für eng begrenzte Verwendungszwecke möglich.

Notwendige Unterlagen

Auskünfte können formlos beantragt werden. Sie dürfen nur erteilt werden, wenn das Auskunftsersuchen ausreichende Identifizierungshinweise über die gesuchte Person enthält, damit die Meldebehörde bei der Auskunftserteilung jede Verwechslung ausschließen kann. Deshalb sind die ausgeschriebenen Vornamen, der Familienname und das Geburtsdatum oder ersatzweise die (letzten) Anschriften anzugeben. Werden erweiterte Melderegisterauskünfte beantragt, ist das berechtigte Interesse an den gewünschten Daten zu begründen.

Allgemeine Gebühren-Informationen

einfache Meldeauskunft 13,00 EUR
erweiterte Meldeauskunft 14,00 EUR

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ | Weststraße 2 | 37339 Breitenworbis | Telefon: 036074 77-0 | E-Mail: poststelle@eichsfeld-wipperaue.de

virtuelle Verwaltung VG Eichf. Wipperaue Gemeinden Kultur und Vereine Weiteres
| Design | Programmierung MediaOnline GmbH |