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Beschreibung der Dienstleistung
Besonderheiten
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Es ist eine Wohnungsgeberbescheinigung, ausgefüllt vom Eigentümer, Vermieter, der Meldebehörde vorzulegen.
Ist die anzumeldende Person selbst Eigentümer der Wohnung, ist eine Eigenerklärung vorzulegen.
Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen.
Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An- oder Abmeldung.
Notwendige Unterlagen
Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigenerklärung, Personalausweis oder andere Ausweispapiere, Reisepass,Kinderreisepass
elektronische Wohnsitzanmeldung
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Online-Dienst, der es den Bürgern ermöglicht, den Umzug in eine neue Wohnung digital zu melden, ohne die Verwaltungsgemeinschaft persönlich aufsuchen zu müssen. Hierfür sind der Online-Ausweis des Personalausweises (inkl. PIN), die AusweisApp und ein Nutzerkonto (z.B. BundID) notwendig. Zudem ist nach wie vor eine Wohnungsgeberbescheinigung beziehungsweise eine Eigenerklärung erforderlich.
Der Prozess umfasst die Authentifizierung, die Eingabe der neuen Adresse, den Abruf einer Meldebestätigung und die Aktualisierung der Adressdaten auf der Ausweiskarte mit einem Adressaufkleber, der dann per Post zugesandt wird und von den Bürgern selbstständig auf den Ausweis aufgeklebt werden muss.
Über den beigefügten Link gelangen Sie zum Prozess der Onlineanmeldung:
Allgemeine Gebühren-Informationen
gebührenfrei