Ordnungsamt – Meldebehörde

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Umzugsmeldung

Beschreibung der Dienstleistung

Ummeldung von Einwohnern innerhalb einer Gemeinde bzw. der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld- Wipperaue“

Besonderheiten:

Für einen Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde bzw. innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld- Wipperaue“ ist anstelle der sonst erforderlichen Anmeldung ein vereinfachter Umzugsmeldeschein auszufüllen, zu unterschreiben und der Meldebehörde zuzuleiten. Dies gilt nicht, wenn mit dem Umzug ein Wechsel des Wohnungsstatus (Nebenwohnung wird Hauptwohnung) verbunden ist. Die Umzugsmeldung ist innerhalb einer Woche vorzunehmen. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen. Für Entmündigte obliegt die Meldepflicht dem Vormund, für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, dem Betreuer.

Notwendige Unterlagen

ausgefüllte und unterschriebene Umzugsmeldung
Personalausweis

Allgemeine Gebühren-Informationen

gebührenfrei

Formulare

Umzugsmeldung

Dienstleistungen der Meldebehörde

Anmeldung

Melde-bescheinigung

Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)

Auskunfts-sperre

Beglaubigung

Führungs-zeugnis

Personalausweis

Reisepass

Statusänderung

Umzugsmeldung

Untersuchungs-berechtigungs-schein

Zuständigkeitsfinder

Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.