Ordnungsamt – Meldebehörde
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Reisepass
Beschreibung der Dienstleistung
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen, soweit das Reiseland den Besitz eines Reisepasses vorschreibt.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die aktuelle Bearbeitungszeit für Reisepässe beträgt derzeit etwa 6 bis 8 Wochen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Reiseplanung und beantragen Sie Ihren Reisepass rechtzeitig vor Reiseantritt. Sollte ein Reisepass kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass (3-5 Werktage) oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass gestatten. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt über die geltenden Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
Notwendige Unterlagen
– Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis)
– bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich
Allgemeine Gebühren-Informationen
vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass (1 Jahr Gültigkeit) 26,00 €
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 EUR
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR
Reisepass Express 32 Seiten, unter 24, 69,50 €
Reisepass Express 32 Seiten 102,00 €
Reisepass 48 Seiten, unter 24, 59,50 €
Reisepass 48 Seiten 92,00 €
Reisepass Express 48 Seiten, unter 24, 91,50 €
Reisepass Express 48 Seiten 124,00 €
Dienstleistungen der Meldebehörde
Anmeldung
Melde-bescheinigung
Auskünfte aus dem Melderegister an 3. (private Personen)
Auskunfts-sperre
Beglaubigung
Führungs-zeugnis
Personalausweis
Reisepass
Statusänderung
Umzugsmeldung
Untersuchungs-berechtigungs-schein
Zuständigkeitsfinder
Der Zuständigkeitsfinder ist ein Service des Freistaates Thüringen in Kooperation mit den Thüringer Kommunen.
Er gibt Ihnen Auskünfte zu behördlichen Leistungen und amtlichen Formularen.

