Ordnungsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Monika Weißbach 036074/77131
Standesamt
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Stephan Lehmann 036074/77133
Abschriften, Ablichtungen und ähnliches beglaubigen.
Beglaubigung von Unterschriften. Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien oder Abschriften nur, wenn das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt worden ist.
Notwendige Unterlagen
Original der zu beglaubigenden Dokumente
Allgemeine Gebühren-Informationen
Gebühren werden entsprechend der Verwaltungskostensatzung erhoben.
Alle beglaubigten Abschriften oder Ablichtungen, die zur Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Wohngeld, Sozialhilfe, Rentenangelegenheiten) benötigt werden, sind kostenfrei.