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Untersuchungsberechtigungsschein

Ordnungsamt

Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Monika Weißbach 036074/77131

Standesamt

Ihr/e Ansprechpartner/in:   
Herr Stephan Lehmann 036074/77133


Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein


Besonderheiten:

Die Arztwahl ist freigestellt.
Den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen.
Es werden grundsätzlich nur zwei Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt:

a) Erstuntersuchung (1. Ausbildungsjahr)

b) erste Nachuntersuchung (2. Ausbildungsjahr)

Die Personen, an die Untersuchungsberechtigungsscheine ausgestellt werden, dürfen nicht älter als 18 Jahre sein (über 18- jährige haben die Arztkosten für eine notwendige Untersuchung selbst zu tragen)

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Allgemeine Gebühren-Informationen

gebührenfrei

Formulare

Untersuchungsberechtigungsschein (pdf)

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ | Weststraße 2 | 37339 Breitenworbis | Telefon: 036074 77-0 | E-Mail: poststelle@eichsfeld-wipperaue.de

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