Ordnungsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Monika Weißbach 036074/77131
Standesamt
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Stephan Lehmann 036074/77133
Besonderheiten:
Besonderheiten
Wer eine Wohbnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Es ist eine Wohnungsgeberbescheinigung, ausgefüllt vom Eigentümer/Vermieter, der Meldebehörde vorzulegen.
Die An-und Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen, oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Ist für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die An-und Abmeldung.
Notwendige Unterlagen
Wohnungsgeberbescheinigung, Personalausweis oder andere Ausweispapiere, Reisepaß, Kinderausweis
Formulare
Anmeldung Meldebehörde
Wohnunggeberbescheinigung
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular Personalausweis (oder andere Ausweispapiere), Reisepass, Kinderausweis,
Allgemeine Gebühren-Informationen
gebührenfrei