.

  • Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld Wipperaue"
    Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld Wipperaue"
Startseite   ->Virtuelle Verwaltung  ->Hauptamt  -> Schiedsstelle

Schiedsstelle

Schiedsstelle "Im Eichsfelder Kessel"

Geschäftsstelle für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden

Breitenworbis, Buhla, Deuna, Gernrode, Gerterode, Hausen, Haynrode, Krichworbis, Kleinbartloff, Niederorschel und Vollenborn

ist die

Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue"

Frau Seeboth

Hauptamt - Sitzungsdienst, allgemeine Verwaltung

Telefon: 036074 77-101
Telefax: 036074 77-200

poststelle@eichsfeld-wipperaue.de

Schiedspersonen

Leiter der Schiedsstelle und Schiedsmann

Herr Iseke

 

stellvertretender Schiedsmann

Herr Müller

Aufgaben und Gebühren der Schiedsstelle

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue", Breitenworbis und "Eichsfelder Kessel" Niederorschel, haben mit Wirkung vom 01.01.2012 eine gemeinsame Schiedsstelle eingerichtet, die den Namen "Schiedsstelle im Eichsfelder Kessel" trägt.

Die Verwaltung erfolgt durch die

Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue".

Informationen erhalten Sie auch über die

Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfelder Kessel".

Aufgabe der Schiedsstelle ist es, außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Zivil- wie im Strafrecht herbeizuführen.
In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben.
Bei bestimmten Privatklagedelikten, wie
· Hausfriedensbruch,
· Beleidigung,
· üble Nachrede,
· Verleumdung,
· Verletzung des Briefgeheimnisses,
· Bedrohung,
· Sachbeschädigung,
· Körperverletzung – außer bei schwerer Körperverletzung,
ist der Schlichtungsversuch der Schiedsstelle dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.

Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle fallen:
· Angelegenheiten, für die die Zuständigkeit der Arbeitsgericht besteht;
· wenn der Anspruch aus einer Familien- oder Kindschaftssache (z.B. Scheidung oder Unterhalt) herrührt;
· wenn an der Angelegenheit der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist.

Oberstes Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist der Vergleich. Oftmals ist ein Vergleich besser und immer kostengünstiger als ein Gerichtstermin. Verhandlungen bei der Schiedsstelle sind niemals öffentlich und werden streng vertraulich behandelt.

Für ein Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 20,00 €.
Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falls kann die Gebühr auf höchstens 35,00 € erhöht werden.

Die Sprechzeiten der Schiedsstelle sind dienstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung.
Es besteht auch die Möglichkeit, schriftliche Anträge zu Schlichtungsverhandlungen unter dem Kennwort „Schiedsstelle“ abzugeben, die dann unmittelbar an die Schiedsstelle weitergeleitet werden.

Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld-Wipperaue“ | Weststraße 2 | 37339 Breitenworbis | Telefon: 036074 77-0 | E-Mail: poststelle@eichsfeld-wipperaue.de

virtuelle Verwaltung VG Eichf. Wipperaue Gemeinden Kultur und Vereine Weiteres
| Design | Programmierung MediaOnline GmbH |
best quality rolex replica